Regelungen für die veränderte Maskenpflicht
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie bereits in der Presse zu lesen und in den Medien zu hören war hat die Landesregierung NRW eine Neuregelung der Maskenpflicht in Schulen beschlossen.
Folgende Änderungen treffen dabei auf unsere Schule zu:
Auf unserem Schulgelände und in den Fluren besteht nach wie vor Maskenpflicht, kommen Sie also bitte mit Maske zur Schule. Lediglich in den Klassenräumen ist die Pflicht zum Tragen der Maske aufgehoben worden. Selbstverständlich steht es jeder Schülerin und jedem Schüler frei, weiterhin die Maske auf zu behalten. Gleiches gilt für Lehrkräfte.
Lediglich in den Klassen, in denen die unterrichtenden Lehrkräfte der Risikogruppe angehörn sollte die Mund-Nasen-Maske von allen Schülerinnen und Schüler in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft weiter getragen werden. Diese Regelung soll dem Schutz der Risikogruppe dienen. Weiterhin beugt sie Unterrichtsausfall, bzw. Vertretungsunterricht vor und ist unserer Meinung nach deshalb vertretbar.
In den Pausen dürfen alle bei Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstands im jeweils zugeteilten Pausenbereich auf den Mund-Nasen-Schutz verzichten. Natürlich bleiben die weiteren Hygienemaßnahmen bestehen.
Herzliche Grüße,
Ihr Team vom Berufskolleg St. Michael